PKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung; sie schützt vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Arbeitnehmer (unselbstständig Tätige) können ein Tagegeld bis zur Höhe von 100 % ihres Nettoeinkommens (entspricht bis zu 80% des Jahresbruttoeinkommens inkl. Sonderzahlungen), maximal das jeweils angegebene Höchsttagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern oder anderweitige Krankengeld- bzw. Krankentagegeldansprüche bis zur Höhe von 100 % des Nettoeinkommens aufstocken. In der Zusatzversicherung können in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer zusätzlich € 15,- für die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.

Udo Grigas
Ihr Krankenversicherungsfachmann in Deutschland

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