Krankentagegeld bei Schwangerschaft

Für Arbeitsunfähigkeiten wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung besteht nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen kein Leistungsanspruch. Innerhalb der Mutterschutzfrist, also der Zeit der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis, werden für Arbeitnehmerinnen keine Leistungen gezahlt, auch nicht bei Krankheit, da für sie in dieser Zeit kein Verdienstausfall entstehen kann. Für Selbständige: Keine Leistung für Auswirkungen der Schwangerschaft. Die Mutterschutz-Fristen: 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen bzw. 12 Wochen nach Früh- und Mehrlingsgeburten nach der Entbindung.

Udo Grigas
Ihr Krankenversicherungsfachmann in Deutschland

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