PKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:

Klinik-Card

Die Klinik-Card hat den Zweck, das Mitglied im Falle einer stationären Behandlung von Kostenvorleistungen freizuhalten. Mit der Vorlage der Klinik-Card an der Krankenhausverwaltung ermächtigt der Versicherte seinen Versicherer, die Krankenhausleistungen direkt mit der Klinik abzurechnen.

Udo Grigas
Ihr Krankenversicherungsfachmann in Deutschland

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