PKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:
Klinik-Card
Die Klinik-Card hat den Zweck, das Mitglied im Falle einer stationären Behandlung von Kostenvorleistungen freizuhalten. Mit der Vorlage der Klinik-Card an der Krankenhausverwaltung ermächtigt der Versicherte seinen Versicherer, die Krankenhausleistungen direkt mit der Klinik abzurechnen.
Udo Grigas
Ihr Krankenversicherungsfachmann in Deutschland
Sofortauskunft 030-36400150
