, Krankenversicherungen, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

PKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Heilpraktiker sind Heilkundige, die, ohne als Arzt bestellt zu sein, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten haben (Grundlage: Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939). Unter Heilkunde ist nach § 1 Abs.2 des Heilpraktikergesetzes die "Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen" zu verstehen. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stellt keine Gebührenfestlegung dar, d.h., es werden keine Mindest- oder Höchstsätze, sondern nur die üblichen Gebührensätze für die Leistungen der Heilpraktiker festgelegt. Der Heilpraktiker kann davon ausgehen, daß die in dem GebüH festgesetzten Gebühren als angemessen angesehen werden, sofern zwischen ihm und dem Patienten keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Udo Grigas
Ihr Krankenversicherungsfachmann in Deutschland

Sofortauskunft 030-36400150