PKV-Lexikon zum Thema private Krankenversicherung:

Beitragsanpassung

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden nach dem Äquivalenzprinzip berech-net, das heißt, sie sind so bemessen, daß sie den für die gesamte Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen entsprechen. Der altersbedingte Ausgabenanstieg wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt. Nicht berücksichtigt sind dagegen in der Beitragskalkulation die durch Kostenänderungen im Gesundheitswesen oder durch eine erhöhte "Schadenhäufigkeit" hervorgerufenen Ausgaben-steigerungen. Diese Veränderungen sind im voraus nicht zu übersehen und infolgedessen kal-kulatorisch auch nicht zu erfassen. Diesem Veränderungsrisiko kann der Versicherer nur durch die Beitragsanpassung Rechnung tragen. Danach vergleicht der Versicherer zumindest einmal jährlich die kalkulierten Versicherungsleistungen mit den erforderlichen Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 % bzw. 10 %, werden die Beiträge dem geänderten Leistungsbedarf angepaßt. Dabei können auch Selbstbehalte und Einschlußbeiträge geändert werden. In der Beitragsanpassung drückt sich eine innere Erhöhung des Versicherungsschutzes aus. Deshalb gelten für sie die gleichen Grundsätze wie für eine normale Höherversicherung. Die für die Mehrleistung benötigten zusätzlichen Beitragsteile müssen folglich nach dem aktuellen Alter berechnet werden. Diesem Erfordernis kann durch zwei verschiedene Rechenmethoden Rechnung getragen werden.

Ich vergleiche alle Krankenversicherungstarife kostenlos und fair.

Udo Grigas
Ihr Krankenversicherungsfachmann in Deutschland

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