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zu 3. Der neue Basistarif in der PKV

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Ab dem 1. Januar 2009 bietet die private Krankenversicherung den

gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif an.

Der Basistarif unterscheidet sich sehr deutlich von den anderen Produkten

der privaten Krankenversicherung:

1. Der Basistarif ist ein gesetzlich definiertes Produkt, das nach Art,

Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

(GKV) vergleichbar sein muss. Der für die PKV typische höherwertige

Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht.

2. Durch einschnürende gesetzliche Vorgaben wird der Basistarif zudem

nicht kostendeckend sein. Die verbleibende Deckungslücke geht laut

Gesetz auf Kosten der Bestandsversicherten in der PKV. Nicht zuletzt

wegen dieses Eingriffs in bestehende Verträge haben PKV-Versicherte und

Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform

eingelegt.

3. Die Leistungen im Basistarif unterscheiden sich beträchtlich von den

echten PKV-Tarifen. Der Basistarif muss den Leistungskatalog der

gesetzlichen Krankenkassen nachbilden. Während die PKV-Versicherten

dauerhaft ein vertraglich garantiertes Schutzpaket erhalten, muss der

Basistarif immer den Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen folgen.

Werden dort Leistungen gekürzt, dann gilt das in Zukunft auch für den

Basistarif.

4. Anders als in der GKV ist die Höhe des Beitrages in der PKV nicht

abhängig vom Einkommen, sondern vom Umfang der versicherten

Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Das gilt auch für den

Basistarif. So genannte Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen

im Basistarif jedoch keine Rolle: Individuelle Risikozuschläge werden

anders als sonst in der PKV – nicht erhoben. Das Gesetz gibt als maximale

Beitragshöhe den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV vor (2009

rund 570 Euro/Monat). Mehr muss ein Versicherter im Basistarif nicht

bezahlen – bis zu dieser Höhe zahlt er aber auch dann, wenn sein

Einkommen zum Beispiel als Rentner sinkt.

5. Im Unterschied zur GKV wird im Basistarif für jede versicherte Person

ein eigener Beitrag erhoben. Ein Ehepaar zahlt also stets zwei Beiträge

(jeweils begrenzt auf den Höchstbeitrag). Auch für Kinder sind gesonderte

Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von rund 226 Euro zu zahlen. In der

GKV dagegen sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen stets

beitragsfrei mitversichert.

6. Bei allen vom Gesetzgeber erzwungenen Parallelen zwischen GKV-

Niveau und PKV-Basistarif gibt es erhebliche Unterschiede mit großen

Auswirkungen auf die Beitragshöhe:

• Anders als in der GKV müssen auch im Basistarif die PKV-typischen

Alterungsrückstellungen gebildet werden.

• Durch die politischen Vorgaben startet der Basistarif mit

überdurchschnittlich alten und kranken Versicherten. Es kommt nicht

zu der für das Versicherungsprinzip erforderlichen Risikomischung -

anders als in der GKV mit ihren rund 70 Millionen Versicherten.

• Zudem erhält die PKV keinerlei Steuermittel, während die GKV allein

im Jahr 2009 vier Milliarden Euro Zuschuss aus Steuergeldern

bekommt, der in den Folgejahren sogar auf 14 Milliarden Euro steigen

soll.

• Überdies verfügt die PKV im Gegensatz zur GKV nur über sehr wenige

Instrumente zur Kostensteuerung (z.B. Rabattverträge). Der

Gesetzgeber stellt trotz vielfacher Aufforderungen bisher dieses

Instrumentarium nicht zur Verfügung.

• Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bislang keine

Vereinbarung über eine GKV-analoge Vergütungshöhe im Basistarif

unterschrieben. Falls es nicht gelingt, den Honorarsatz auf das GKV-

Niveau zu senken, ist nach den gesetzlichen Vorgaben der 1,8-fache

Satz zu zahlen, was die Kosten des Basistarifs zusätzlich in die Höhe

treiben würde.

Diese Punkte führen im Zusammenwirken zu dem hohen Beitragsniveau

im Basistarif. Die PKV hat frühzeitig vor dieser Entwicklung gewarnt, der

Gesetzgeber hat es dennoch anders beschlossen.

Die PKV hat stets betont, dass es sich bei diesen Vorgaben beim Basistarif

nicht um ein „Privatversicherungs-Schnäppchen“ wird handeln können.

Der Basistarif ist mit so vielen gesetzlichen Vorgaben versehen, dass die

allermeisten Versicherten von Beginn an den Höchstbeitrag von knapp

570 Euro monatlich werden zahlen müssen.

Mit diesen Vorgaben bedeutet der Basistarif eine Versicherung nach dem

Modell der GKV unter dem Dach der PKV. Es ist kein echtes Produkt der

PKV.




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