zu 3. Der neue Basistarif in der PKV
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Ab dem 1. Januar 2009 bietet die private Krankenversicherung den
gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif an.
Der Basistarif unterscheidet sich sehr deutlich von den anderen Produkten
der privaten Krankenversicherung:
1. Der Basistarif ist ein gesetzlich definiertes Produkt, das nach Art,
Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
(GKV) vergleichbar sein muss. Der für die PKV typische höherwertige
Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht.
2. Durch einschnürende gesetzliche Vorgaben wird der Basistarif zudem
nicht kostendeckend sein. Die verbleibende Deckungslücke geht laut
Gesetz auf Kosten der Bestandsversicherten in der PKV. Nicht zuletzt
wegen dieses Eingriffs in bestehende Verträge haben PKV-Versicherte und
Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform
eingelegt.
3. Die Leistungen im Basistarif unterscheiden sich beträchtlich von den
echten PKV-Tarifen. Der Basistarif muss den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen nachbilden. Während die PKV-Versicherten
dauerhaft ein vertraglich garantiertes Schutzpaket erhalten, muss der
Basistarif immer den Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen folgen.
Werden dort Leistungen gekürzt, dann gilt das in Zukunft auch für den
Basistarif.
4. Anders als in der GKV ist die Höhe des Beitrages in der PKV nicht
abhängig vom Einkommen, sondern vom Umfang der versicherten
Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Das gilt auch für den
Basistarif. So genannte Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen
im Basistarif jedoch keine Rolle: Individuelle Risikozuschläge werden
anders als sonst in der PKV – nicht erhoben. Das Gesetz gibt als maximale
Beitragshöhe den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV vor (2009
rund 570 Euro/Monat). Mehr muss ein Versicherter im Basistarif nicht
bezahlen – bis zu dieser Höhe zahlt er aber auch dann, wenn sein
Einkommen zum Beispiel als Rentner sinkt.
5. Im Unterschied zur GKV wird im Basistarif für jede versicherte Person
ein eigener Beitrag erhoben. Ein Ehepaar zahlt also stets zwei Beiträge
(jeweils begrenzt auf den Höchstbeitrag). Auch für Kinder sind gesonderte
Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von rund 226 Euro zu zahlen. In der
GKV dagegen sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen stets
beitragsfrei mitversichert.
6. Bei allen vom Gesetzgeber erzwungenen Parallelen zwischen GKV-
Niveau und PKV-Basistarif gibt es erhebliche Unterschiede mit großen
Auswirkungen auf die Beitragshöhe:
• Anders als in der GKV müssen auch im Basistarif die PKV-typischen
Alterungsrückstellungen gebildet werden.
• Durch die politischen Vorgaben startet der Basistarif mit
überdurchschnittlich alten und kranken Versicherten. Es kommt nicht
zu der für das Versicherungsprinzip erforderlichen Risikomischung -
anders als in der GKV mit ihren rund 70 Millionen Versicherten.
• Zudem erhält die PKV keinerlei Steuermittel, während die GKV allein
im Jahr 2009 vier Milliarden Euro Zuschuss aus Steuergeldern
bekommt, der in den Folgejahren sogar auf 14 Milliarden Euro steigen
soll.
• Überdies verfügt die PKV im Gegensatz zur GKV nur über sehr wenige
Instrumente zur Kostensteuerung (z.B. Rabattverträge). Der
Gesetzgeber stellt trotz vielfacher Aufforderungen bisher dieses
Instrumentarium nicht zur Verfügung.
• Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bislang keine
Vereinbarung über eine GKV-analoge Vergütungshöhe im Basistarif
unterschrieben. Falls es nicht gelingt, den Honorarsatz auf das GKV-
Niveau zu senken, ist nach den gesetzlichen Vorgaben der 1,8-fache
Satz zu zahlen, was die Kosten des Basistarifs zusätzlich in die Höhe
treiben würde.
Diese Punkte führen im Zusammenwirken zu dem hohen Beitragsniveau
im Basistarif. Die PKV hat frühzeitig vor dieser Entwicklung gewarnt, der
Gesetzgeber hat es dennoch anders beschlossen.
Die PKV hat stets betont, dass es sich bei diesen Vorgaben beim Basistarif
nicht um ein „Privatversicherungs-Schnäppchen“ wird handeln können.
Der Basistarif ist mit so vielen gesetzlichen Vorgaben versehen, dass die
allermeisten Versicherten von Beginn an den Höchstbeitrag von knapp
570 Euro monatlich werden zahlen müssen.
Mit diesen Vorgaben bedeutet der Basistarif eine Versicherung nach dem
Modell der GKV unter dem Dach der PKV. Es ist kein echtes Produkt der
PKV.
